schreibt. Dabei ist sie bemüht, andere (hier: ihre Mutter) nicht unnötig zu belasten oder schlechtzumachen, selbst wenn sie allen Grund dazu hätte. Gemäss dem Bericht der Hausärztin Dr. med. U.________ vom 22. Dezember 2009 sei die Privatklägerin bei ihrer Einreise in die Schweiz deutlich in ihrer intellektuellen Entwicklung beeinträchtigt gewesen [an diversen Stellen in den Akten liest man von einem Zustand der Verwahrlosung, fast schon Verwilderung, in dem die Privatklägerin in die Schweiz gekommen ist]. In der Phase der Integration habe sie aber massive Fortschritte gemacht und sehr rasch Deutsch gelernt.