31 Z. 412 f.). Diese unumwundene, offene Einräumung samt prägnanter 14 Selbstreflexion alleine zeigt, dass die Privatklägerin emotional gereift und durchaus im Stande ist, kohärent, realitätsnah und klar erlebte Umstände, Emotionen, Vorgänge und Einschätzungen zu teilen. Ein weiteres Beispiel für ihren sehr sachlichen, zwar emotional durchaus gefärbten aber nicht von (negativen) Gefühlen eingenebelten Erzählstil findet sich auch in der Antwort auf die Frage nach dem Grund für ihre Zehenamputation: