870), weshalb sie Probleme habe, Abgrenzungen zwischen Erlebtem und Imaginärem vorzunehmen und anfällig für Projektionen sei. Der Beschuldigte selber gab hiezu vor der Vorinstanz an, Tests hätten damals vor dem Heimeintritt ergeben, dass die Privatklägerin einen IQ ein wenig unter dem tiefsten Punkt beim Test habe. Sie habe auch begonnen, sich am Arm selber zu schneiden, was sie vor anderen habe verbergen wollen (pag. 534 Z. 36 ff.). Die Privatklägerin selber sagte dazu aus, in der Kindheit habe sie sich oft selber geritzt und sich selber wehgemacht. Aber jetzt nicht mehr. Das bringe nichts (pag. 31 Z. 412 f.).