Ihre Aussagen müssen deshalb in alle Details auf ihre Belastbarkeit geprüft werden. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle noch einmal detailliert auf die Person der Privatklägerin eingegangen und ihre Sichtweise kritisch gewürdigt. Vorab ist ergänzend vor allem auf die Argumentation der Verteidigung einzugehen, wonach es starke grundsätzliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der privatklägerischen Aussagen und überhaupt ihrer Aussagefähigkeit gebe, dies wegen ihrer psychischen Gesundheit, insbesondere einer vermuteten Persönlichkeitsstörung.