Die Widersprüche und Unklarheiten/Unstimmigkeiten seien erklärbar und es fänden sich keine Anknüpfpunkte, die am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen Zweifel aufkommen lassen würden. 11.1.2 Würdigung durch die Kammer Dieser sorgfältigen und detaillierten Würdigung kann sich die Kammer in allen Punkten anschliessen. Die Würdigung der Aussagen der Privatklägerin ist besonders wichtig, weil sie die Hauptbelastungs-«Zeugin» gegen ihren Vater ist. Ihre Aussagen müssen deshalb in alle Details auf ihre Belastbarkeit geprüft werden.