Diese liessen sich dadurch erklären, dass die Privatklägerin schon lange zurückliegende Vorfälle habe schildern müssen, es um eine grössere Anzahl von Vorfällen gegangen sei, die nicht immer gleich abgelaufen seien und sie selber versuchte habe, diese zu vergessen und ihrem Vater zu vergeben. Trotzdem würden die Aussagen der Privatklägerin eben nicht nur pauschale Vorwürfe beinhalten, sondern auch originelle Details, welche nur daher rühren könnten, dass es etwas Selbsterlebtes gewesen sei, was sie gespickt mit angemessenen Emotionen zu Protokoll gegeben habe.