Auch habe er seinen Penis nur kurz in ihre Vagina eingeführt, dann aber rausgezogen und ein Kondom übergezogen. Die Privatklägerin habe bestätigt, dass es am 8./9. Mai 2019 das erste Mal zu ungewolltem Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten gekommen sei, vorher sei es nur zum «Angrabschen» und «Anfingerlen» gekommen. Die Vorinstanz hielt sodann zur Entstehungsgeschichte der Aussagen der Privatklägerin fest, dass es deren damaliger Ehemann, L.________, gewesen sei, der mit seinem Vorsprechen bei der Polizei das Verfahren ins Rollen gebracht habe und sich aus dem ganzen Verhalten der Privatklägerin kein Hinweis herleiten lasse, wonach diese das mitgeplant habe.