12 In ihren ganzen Aussagen habe die Privatklägerin den Beschuldigten trotz den erhobenen Vorwürfen nicht übergebührend belastet oder aggraviert, sondern differenzierte Angaben gemacht. So habe sie ausgesagt, durch ihren Vater in der Kindheit nicht vergewaltigt worden zu sein, sondern dass dieser nur «gfingerlet» habe. Auch habe er seinen Penis nur kurz in ihre Vagina eingeführt, dann aber rausgezogen und ein Kondom übergezogen.