Er habe dann auch gesagt, dass sie seine Brüste anlecken solle. Der Beschuldigte selber habe ihre Brüste «angesüggelet», bis ihre Brustwarzen aufgestanden seien. Er habe ihr erklärt, dass er jetzt ihre Mutter spiele und sie an seiner Brust saugen solle, wie Mutter und Kind. Dabei habe er seine Hand in die Hose gemacht und sich selbst gewixt. Die Privatklägerin sei auch imstande gewesen, konkrete Interaktionen wiederzugeben. So habe der Beschuldigte ihr oft gesagt, dass dies [das Spiel] normal sei. Der Beschuldigte sei hereingekommen, wenn sie sich umgezogen habe, und habe ihr gesagt, dass sie ihn machen lassen müsse, was er wolle, dann sei er lieb zu ihr.