_, die Zeitpunkte der Übergriffe, der Schilderungen gegenüber der Therapeutin, P.________, und das Aufsuchen der Wohnung des Beschuldigten am 9. Mai 2018 aufgrund von Problemen mit dem damaligen Ehemann. Die Privatklägerin habe zudem in nachvollziehbarer Weise geschildert, dass es schlimm für sie gewesen wäre, nach Afrika zurückzukehren, da sie dort vor ihrer Zeit in Europa geschlagen und beschnitten worden sei und zu wenig Essen erhalten habe. Weiter habe sie erklärt, ihren Vater nicht zu hassen. Sie sei aber von ihm enttäuscht und wolle wissen, weshalb er das getan habe. Sie habe sich am besagten Tag geschworen, dass sie keinen Vater mehr habe, dass jetzt genug sei.