Sie habe geschildert, wie sie davon ausgegangen sei, dass der Beschuldigte sie zunächst nur habe trösten und umarmen wollen. Die Privatklägerin habe ihre Gefühle der Wehrlosigkeit zu Protokoll gegeben und sich selber die Schuld gegeben, weil sie zum Beschuldigten gegangen sei. Sie habe weiter erklärt, warum sie den Kontakt zum Vater wieder gesucht habe, nachdem sie das Kind bekommen habe. Sie habe sich selber als naiv und doof bezeichnet, da sie davon ausgegangen sei, dass der