11. Allgemeines Aussageverhalten 11.1 Privatklägerin 11.1.1 Vorinstanzliche Ausführungen Die Vorinstanz hat sich sorgfältig und im Detail mit dem Aussageverhalten der Privatklägerin auseinandergesetzt. Sie hat ihre Aussagen einzeln und im Zusammenhang mit ihren anderen Aussagen sowie jenen des Beschuldigten und der Zeugen, aber auch vor dem Hintergrund der objektiven Beweismittel gewürdigt. Sie erachtete die Aussagen der Privatklägerin zusammengefasst aus folgenden Gründen als derart glaubhaft, dass umfassend auf sie abgestellt werden könne (pag.