Wie auch bereits die Vorinstanz treffend erkannte, liegen nur wenige objektive Beweismittel vor (pag. 608 f.). Das Kerngeschehen der möglicherweise strafbaren Elemente des Familienkonflikts spielte sich hinter verschlossenen Türen ab, so dass der Aussagewürdigung der beiden Protagonisten eine massgebliche Bedeutung zukommt.