9. Allgemeines zur Beweiswürdigung Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen (pag. 606 f.) und der Aussagenanalyse im Speziellen (pag. 609 ff.) kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Ergänzend dazu kann festgehalten werden, dass die Realkennzeichenanalyse nicht im Sinne einer Checkliste abgearbeitet werden kann, bei welcher einfach aufgezählt wird, wie viele Realkennzeichen in einer Aussage festgestellt wurden. Die inhaltlichen Merkmale erhalten ihre diagnostische Bedeutung vielmehr erst durch ein In-Beziehung- Setzen zu anderen diagnostischen Befunden.