Er zog danach sein Glied wieder hinaus und stülpte ein Kondom darüber, welches er aus der Schublade neben seinem Bett nahm, um erneut mit dem Glied in die Vagina seiner Tochter einzudringen. Über eine kürzere Dauer vollzog er den Geschlechtsakt bis zum Samenerguss. Der Beschuldigte nutzte die psychische Abhängigkeit und das bestehende Vater-Tochter- Verhältnis (vgl. hierfür die Ausführungen unter Ziff. 1 und 2) für seine sexuellen Übergriffe aus bzw. machte sich ihre Angetrunkenheit sowie den labilen psychischen Zustand seiner Tochter zu nutzen, um einen grossen psychischen Druck auf D.________ auszuüben.