Mittels Ausübung von psychischem Druck nötigte er sie zu den oben aufgeführten beischlafsähnlichen und anderen sexuellen Handlungen, indem er ihr sagte, dass sie mitmachen müsse und niemandem etwas von den Vorfällen erzählen durfte, da er sie sonst nach Gambia zurückschicken würde. Dabei wusste er auch, dass D.________ eine schlimme Zeit in Gambia erlebt hatte, bevor sie zu ihm in die Schweiz kam. Ihm war bewusst, dass sie dort misshandelt wurde (tagelang kein Essen, Schläge, Abschneiden eines Zeh, Beschneidung). Diese Vorgeschichte nutze er bewusst aus, um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.