Er selbst habe sich nun entschieden, dies zu beenden und die Polizei zu informieren. Seine Frau fühle sich momentan nicht gut und hätte nicht mitkommen wollen, sei aber einverstanden mit der Meldung an die Polizei.» 8. Konkrete Tatvorwürfe gemäss Anklageschrift Gemäss Anklageschrift vom 28. September 2020 (pag. 396 ff.) werden dem Beschuldigten folgende sexuellen Handlungen gegen die Privatklägerin vorgeworfen: 1. Sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 2008 bis 05.12.2011, in F.________(Ortschaft), O.________ (Strasse), zum Nachteil von D.________, wie folgt: