3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin eine Genugtuungszahlung von Fr. 35'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 1. Mai 2014 zu leisten. 4. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin sämtliche Parteikosten zu ersetzen und die Verfahrenskosten zu tragen.