3. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig zu erteilen (At. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4. Das Honorar der Vertreterin der Privatklägerin sei gerichtlich zu bestimmen. Fürsprecherin E.________ stellte und begründete Namens und im Auftrag der Privatklägerin folgende Anträge (pag. 984): 1. Der Beschuldigte sei zu verurteilen,