1. A.________ sei lebenslänglich jede berufliche und jede organisatorische ausserberufliche Tätigkeit zu untersagen, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst (Art. 67 Ab. 3 lit. c StGB). 2. Dem zuständigen Bundesamt sei die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (.________) vorzeitig zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).