____ und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von März bis Mai 2018 in F.________(Ortschaft) und G.________(Ortschaft) durch Weitergabe von Kokain an eine unbekannte Person, ohne Ausrichtung einer Entschädigung, jedoch unter Auferlage der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 2'013.75 an den Kanton Bern; 3. der Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen von März 2018 bis Mai 2018 in F.________(Ortschaft) durch Veräussern von vier Gramm Kokaingemisch an einen Abnehmer und Ungehorsams im Betreibungsverfahren, begangen am 11. Mai 2020 in AR.________(Ortschaft);