1. der Einstellung betreffend Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen von Juli 2017 bis am 30. Mai 2018 in Bern durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana und Kokain, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. der Freisprüche von den Anschuldigungen der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 10. Februar 2015 in Bern z.N. D._____