Staatsanwältin Mutti stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 982 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 18. November 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich