Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde der Beweisantrag des Beschuldigten mit Beschluss der Kammer gutgeheissen und das Merkblatt zu den Akten erkannt (pag. 952). Zudem wurden die Privatklägerin und der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28./29. August 2023 unter Konfrontationsvermeidung und in Bezug auf die Privatklägerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch die Kammer einvernommen.