Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 27. Juli 2023 (pag. 802 f.) und ein aktueller Leumundsbericht vom 25. Juli 2023 samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 796 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 28./29. August 2023 statt (pag. 929 ff.). Rechtsanwalt C.__