Zudem wurde er verurteilt zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend CHF 6'400.00, unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. Weiter auferlegte die Vorinstanz dem Beschuldigten die auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten (90%), ausmachend CHF 18'123.75.