begangen am 9. Mai 2018 in Bern z.N. der Privatklägerin, der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen vom März 2018 bis Mai 2018 in F.________(Ortschaft) (Veräusserung von 4 g Kokaingemisch) und des Ungehorsams im Betreibungsverfahren, begangen am 11. Mai 2020 in AR.________(Ortschaft). In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt, unter Anrechnung eines Tages ausgestandener Polizeihaft.