(Ortschaft), ohne Ausrichtung einer Entschädigung, jedoch unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 2'013.75 an den Kanton Bern. Hingegen wurde der Beschuldigte schuldig erklärt der Vergewaltigung, begangen am 9. Mai 2018 in Bern z.N. der Privatklägerin, der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen in der Zeit von Mai 2010 bis Spätsommer/Herbst 2013 in F.________(Ortschaft) z.N. der Privatklägerin, der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen in der Zeit von Mai 2010 bis am 5. Dezember 2011 in F.________(Ortschaft) z.N. der Privatklägerin, des Inzests,