1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 18. November 2021 (pag. 572 ff.) stellte das Regionalgericht Bern Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen vom Juli 2017 bis am 30. Mai 2018 in AS.________ (Ortschaft) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein. Weiter wurde der Beschuldigte freigesprochen von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 10. Februar 2015 in AS.