46 4.2 folgende Gegenstände A.________ nach Eintritt der Rechtskraft zurückgegeben werden: - div. Papiere (Ass.-Nr. C16) 4.3 die Ersatzforderung des Kantons Bern gegenüber A.________ von CHF 977.50 mit dem beschlagnahmten Betrag von CHF 977.50, bestehend aus CHF 950.00 sowie aus EUR 25.00 (umgerechnet CHF 27.50), verrechnet wird. II. A.________ wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen durch: