426 Abs. 3 Bst. b StPO) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ oberinstanzlich auf das Nachforderungsrecht gemäss Art. 135 Abs. 4 Bst. b StPO verzichtet hat. VI. Verfügungen 18. Das von A.________ erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (30 Jahre ab Datum des rechtskräftigen Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4