Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von total 21 Stunden und 25 Minuten. Die geltend gemachten Auslagen (Kleinspesenpauschale von 3 % sowie Auslagen von CHF 196.90) geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren somit mit insgesamt CHF 4'956.85. Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 4'956.85 im Umfang von CHF 4'859.95 (ohne Dolmetscherkosten; Art. 426 Abs. 3 Bst.