Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für Besprechungen auf drei Stunden, für Korrespondenz mit Dritten und Gerichten auf eine Stunde und 47.5 Minuten (Abzug von 5 Minuten für Brief an Obergericht betreffend Bestätigung Aktenerhalt, da Sekretariatsarbeit), für Studium erstinstanzliches Urteil und Berufungserklärung auf drei Stunden, für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung auf sieben Stunden und für die Nachbearbeitung auf 30 Minuten. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von total 21 Stunden und 25 Minuten.