_ weist in seiner Honorarnote vom 7. August 2023 einen totalen Aufwand von 29.15 Stunden aus (pag. 714 ff.). Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für Besprechungen auf drei Stunden, für Korrespondenz mit Dritten und Gerichten auf eine Stunde und 47.5 Minuten (Abzug von 5 Minuten für Brief an Obergericht betreffend Bestätigung Aktenerhalt, da Sekretariatsarbeit), für Studium erstinstanzliches Urteil und Berufungserklärung auf drei Stunden, für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung auf sieben Stunden und für die Nachbearbeitung auf 30 Minuten.