17. Amtliche Entschädigung der Verteidigung 17.1 Erstinstanzliches Verfahren Wie eingangs unter Ziffer I.5. erwähnt, ist die Höhe der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ in Rechtskraft erwachsen, zumal diese von keiner der Parteien angefochten wurde. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren folglich mit insgesamt CHF 7'018.30. Der Beschuldigte wurde auch oberinstanzlich schuldig gesprochen und entsprechend verurteilt. Damit ändert sich nichts an der Auferlegung sowie an der Rück-