Der Beschuldigte hat während hängigen Verfahrens erneut delinquiert. So wurde er mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. August 2022 wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration, begangen am 19. Juni 2022, zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt (pag. 682 f.).