Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung bzw. Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Betreffend Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung bzw. der Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) sind zum einen der längere Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr und die beachtliche Anzahl an Veräusserungshandlungen verschuldenserhöhend zu berücksichtigen (zu Beginn alle 14 Tage und schliesslich zwei Mal wöchentlich 5 bis 10 Gramm an C.________ sowie zwei grössere Lieferungen an E.________). Gemäss SCHLEGEL/JUCKER kann der Art der Handlung bei der Strafzumessung Rechnung getragen werden.