37 Erwerb und der Besitz einer qualifizierenden Menge für die Erfüllung des Qualifikationstatbestands (SCHLEGEL/JUCKER, BetmG Kommentar, 4. Aufl. 2022, N. 190 zu Art. 19 BetmG). Die vom Beschuldigten besessene und weiterveräusserte Menge reinen Kokains übersteigt die vom Bundesgericht bei 18 Gramm festgelegte Schwelle um ein Mehrfaches.