sowie 33 Gramm veräussert an E.________), brachte er in abstrakter Weise und zumindest mittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr. Es steht dabei ausser Frage, dass der Erwerb und Weiterverkauf des Kokains durch den Beschuldigten direktvorsätzlich erfolgte und er sich darüber im Klaren war, dass eine solche Menge an erworbenen und weiterverkauften Kokains zumindest mittelbar geeignet ist, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen.