übergab bzw. veräusserte und während seiner Ferienabwesenheit eine Stellvertretung organisierte, welche C.________ weitere 80 Gramm Kokaingemisch (32 Gramm reines Kokain) übergab (S. 28 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 587 f.). 12.3 Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen und subjektiver Tatbestand Mit der festgestellten Menge von insgesamt 353.6 Gramm reinem Kokain, das der Beschuldigte verkauft, verschafft oder besessen hat (48.6 Gramm besessen, 240 Gramm veräussert und 80 Gramm verschafft an C.________ sowie 33 Gramm veräussert an E.