12.2 Verkaufen und Verschaffen von Kokain Ebenso zutreffend sind die Ausführungen der Vorinstanz, wonach der Beschuldigte – neben der Tathandlung des Besitzes gemäss rechtskräftigem Schuldspruch – die Tathandlungen des Veräusserns und des Verschaffens im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Bst. c BetmG erfüllte, indem er 600 Gramm Kokaingemisch (240 Gramm reines Kokain) an C.________ und 50 Gramm Kokaingemisch (33 Gramm reines Kokain) an E.________ übergab bzw. veräusserte und während seiner Ferienabwesenheit eine Stellvertretung organisierte, welche C.__