d) bzw. festgestellt am 09. Mai 2019 in D.________ (Ortschaft), AD.________ (Strasse), durch Besitz von Betäubungsmitteln, 34 indem der Beschuldigte an seinem Domizil in seiner Jackentasche 12 Fingerlinge mit Kokaingemisch, brutto 113 g mit einem Reinheitsgrad von mindestens 43% Cocain Base, total ausmachend mindestens 48.6 g reines Kokain, aufbewahrte, welches zum Weiterverkauf bestimmt war.