9.6 Beweisergebnis Nach Würdigung sämtlicher Aussagen, des Aussageverhaltens der befragten Personen und unter Berücksichtigung der weiteren Beweise (insbesondere der sichergestellten Drogen) gelangt die Kammer zur Überzeugung, dass der Beschuldigte in der Zeit von 17. April 2019 bis 8. Mai 2019 in D.________ (Ortschaft) 50 Gramm Kokaingemisch (33 Gramm reines Kokain) an E.________ veräusserte.