H5) einen Reinheitsgrad von 71 % ±5 % aufweisen. Die Anklage und die Vorinstanz gingen gestützt auf diese Laborauswertung von einem Reinheitsgrad von 66 % aus, d.h. beide haben die Messtoleranz von 5 % vom festgestellten Kokainbase-Gehalt abgezogen. Zwar nahm auch das Bundesgericht in seinem nicht publizierten Urteil 6B_632/2019 vom 20. August 2019 einen solchen Abzug vor.