190 Z. 528 ff.). Er bestritt die Schichtungen im Kehricht somit nicht, sondern lieferte stattdessen eine wenig glaubhafte Begründung, weshalb sich die leeren Fingerlinge in unterschiedlichen Schichtungen befanden. Für drei Fingerlinge spricht zudem, dass alle drei Verpackungen beschrieben waren, was bei (gewollt) mehrfacher Verpackung des Kokains wenig Sinn machen würde. Auf dem Foto auf pag. 174 ist denn auch jeweils höchstens eine einzelne Aufschrift «AB.________» pro Fingerling erkennbar und waren die weiteren Fingerlinge nur einfach verpackt (G.________ 109 Z. 247 f.).