_» gehabt hätten (pag. 172 Z. 302 ff.; G.________ 109 Z. 245). Auf Nachfrage bestätigte er, die Verpackung auf einmal in den Kehricht gegeben zu haben (pag. 190 Z. 525 f.). Als ihm daraufhin eröffnet wurde, dass die drei leeren Verpackungen sich in unterschiedlichen Schichtungen im Kehrichtsack befunden hätten, begründete er dies wenig überzeugend damit, dass er den Geruch nicht habe aushalten können und deshalb jeden einzelnen Teil mit Papiertüchern eingewickelt und weggeworfen habe (pag. 190 Z. 528 ff.).