184 Z. 253 ff.), was sich wiederum nicht mit seiner Absicht in Einklang bringen lässt, mit dem erzielten Profit Rechnungen und Schulden abzuzahlen (pag. 184 Z. 276 f.; 190 Z. 538 f.). E.________ wurden sodann erneut die bei ihm sichergestellten Gegenstände vorgehalten (ab pag. 186) und zusätzlich Textnachrichten vorgelegt (pag. 188 und 189), die ebenfalls darauf hinweisen, dass er mehr Kokainhandel betrieb, als er eingestand. Das Wissen zur Weiterverarbeitung von Kokain will er vom Beschuldigten haben, wobei der Beschuldigte es ihm nicht gezeigt, sondern nur er-