Dann habe er zugegeben, dass E.________ ein Arbeitskollege sei. Später habe er sogar zu Protokoll gegeben, dass er der Boss von E.________ gewesen sei. Das Aussageverhalten des Beschuldigten zeige, dass er etwas zu verbergen habe. Weiter würden auch die Geschichten des Beschuldigten zur Frage, weshalb E.________ ihn fälschlicherweise belastet haben könnte, keinen Sinn machen. So habe der Beschuldigte angegeben, dass er vor E.________ Angst habe. Gleichzeitig wolle er ihm aber beim Aufladen der Autobatterie geholfen haben.