8.6 Beweisergebnis Nach Würdigung sämtlicher Aussagen, des Aussageverhaltens der befragten Personen und unter Berücksichtigung der weiteren Beweise (insbesondere der Chatverläufe und der beim Beschuldigten sichergestellten Gegenstände) gelangt die Kammer zur Überzeugung, dass der Beschuldigte: - in der Zeit von Anfang Mai 2018 bis Anfang Januar 2019 sowie von Ende Februar 2019 bis 9. Mai 2019 in D.________ (Ortschaft) 600 Gramm Kokaingemisch (240 Gramm reines Kokain) an C.________ veräussert hat und - in der Zeit von Anfang Januar 2019 bis Ende Februar 2019 in D.___