153 Z. 77). Bei 16 Wochen und einem durchschnittlichen wöchentlichen Konsum von 1.25 Gramm (alle 14 Tage durchschnittlich 2.5 Gramm) ergibt dies 20 Gramm Kokaingemisch. Für die Ferienvertretung im Zeitraum Januar/Februar 2019 zog die Vorinstanz weitere 80 Gramm ab, was ebenfalls nicht zu beanstanden ist (vgl. Aussagen C.________: pag. 160 Z. 133 ff.). Insgesamt resultiert somit eine Menge von 680 Gramm für die Zeit von Anfang Mai 2018 bis und mit 9. Mai 2019, wovon 80 Gramm auf die Ferienvertretung entfallen. An diesem Ergebnis ändern schliesslich die wenigen Ferienabwesenheiten von C.________ nichts. Gemäss den Aussagen von C.__